Allgemeine Vertragsbedingungen für Buchung der Ferienwohnung (Appartement 2) in Sassnitz auf Rügen1.) AnmietungMit der Anmietung bietet der Mieter dem Vermieter (Annegret und Heinz Froelian, Bergstr. 20, 42477 Radevormwald - nachfolgend Vermieter genannt) den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die Anmietung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für den Vermieter wird der Mietvertrag verbindlich nach Erhalt des Bestätigungsschreibens (email oder Fax) des Mieters. Damit ist die Mietvereinbarung für alle Seiten bindend. Bis zum Eingang der Bestätigung und der festgelegten Anzahlung ist das Objekt nur reserviert. Die Korrektur von Irrtümern aufgrund von Rechen- oder Druckfehlern bleiben vorbehalten. Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Die Ferienwohnung (Appartment 2 im Appartmenthaus Sonnenbad, Ringstr. 6a, 18546 Sassnitz) darf nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Unterzeichnete bzw. bestätigte Buchungsbestätigungen per email oder per Fax sind verbindlich. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen.2.) Kurzfristige BuchungenBei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise getätigt werden, ist der volle Mietpreis sofort zahlbar. Kurzfristig erteilte Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.3.) An- und AbreiseUm eine reibungslose Schlüsselübergabe gewährleisten zu können weisen wir darauf hin, sich spätestens 1 Tag vor Anreise telefonisch unter Tel. 0151 56631258 zu melden. Sollten Verspätungen auftreten melden Sie sich bitte von unterwegs. Das Appartement steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis um 10.00 Uhr zur Verfügung. Andere Zeitabsprachen sind nur nach telefonischer Rücksprache möglich. 4.) Zahlung Bei Vertragsabschluss leistet der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Gesamtmietpreises, die sofort fällig wird, der Restmietpreis muss spätestens 30 Tage vor Anreise gezahlt werden. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann die Durchführung des Vertrages verweigert werden. Damit ist die Mietvereinbarung für alle Seiten bindend. Die Zahlung des Restbetrages muss wie o.g. vor Antritt des Mietverhältnisses eingezahlt worden sein. Eine Schlüsselübergabe ist nur dann gewährleistet, wenn der Gesamtmietpreis vollständig entrichtet wurde.5.) SchadensfallIm Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich das angemietete Appartement in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Eine Haftung für Schäden am Eigentum am Reisegepäck, am PKW, Haustieren oder Personenschäden trägt der Vermieter nicht. Eltern haften für Ihre Kinder. Vorschäden sind unmittelbar bei Einzug (Anreisetag) zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.6.) Rücktritt vom MietvertragDer Mieter ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 654 i BGB (siehe Punkt 4). Eine Ersatzperson kann vom Mieter gestellt werden. Der Mietvertrag bleibt bestehen. Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt oder Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro erhoben. Der Abschluß einer Reise-Rücktrittsversicherung wird empfohlen. - Die Höhe der anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn und sind wie folgt festgelegt:bis 43 Tage vor Mietantritt 20 % des Mietpreises 42 - 29 Tage vor Mietantritt 50 % des Mietpreises 28 - 8 Tage vor Mietantritt 80 % des Mietpreises 7 - 1 Tage vor Mietantritt 95 % des Mietpreises Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen. zurück zu der Rubrik "Buchungsfragen" |